Bedingungen und Konditionen des Empfehlungsprogramms

Diese Vereinbarung über das Empfehlungsprogramm ("Vereinbarung") enthält die vollständigen Bedingungen und Konditionen, die für Ihre Teilnahme am Empfehlungsprogramm der Bio-ITech B.V. gelten. Diese Vereinbarung unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bio-ITech B.V.

Bio-ITech B.V. hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern, die Bedingungen in ihrer Gesamtheit zu ersetzen oder das Empfehlungsprogramm zu beenden.

1. Begriffsbestimmungen

Die in diesem Abkommen verwendeten Begriffe lauten wie folgt:

  1. "Vereinbarung" bedeutet diese Vereinbarung zum Empfehlungsprogramm und alle Materialien, auf die hier verwiesen oder verlinkt wird.
  2. "Bio-ITech" bedeutet Bio-ITech B.V. mit der Geschäftsadresse Kieler Bocht 9e, Groningen, Niederlande.
  3. "Kontaktformular" bezeichnet das dem Schiedsrichter zur Verfügung gestellte Formular, auf das über einen Link zugegriffen werden kann.
  4. "Kunde" bezeichnet die vom Schiedsrichter verwiesene Partei, deren Daten über das Kontaktformular übermittelt wurden.
  5. "Programmrichtlinien" bezeichnet die Richtlinien, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit zur Verfügung stellen.
  6. "Erfolgreiche Vermittlung" bezeichnet den Kunden, der mit Bio-ITech einen Vertrag über Dienstleistungen abschließt.
  7. "Schiedsrichterprogramm" bedeutet das Bio-ITech-Programm, wie in dieser Vereinbarung beschrieben.
  8. "Empfehlungsprämie" ist die Prämie, die dem Schiedsrichter bei einer erfolgreichen Empfehlung, wie in dieser Vereinbarung beschrieben, angeboten wird.
  9. "Wir", "uns" und "unser" bedeutet Bio-ITech B.V.
  10. "Sie" und "Empfehlungsgeber" bedeutet die Partei, die diese Vereinbarung abschließt und am Empfehlungsprogramm teilnimmt.

2. Förderungswürdigkeit

Um für eine Empfehlungsprämie in Frage zu kommen, muss ein Empfehlungsgeber (1) ein Kontaktformular mit Kundeninformationen ausfüllen und (2) es muss eine erfolgreiche Empfehlung stattgefunden haben. Sie sind nicht berechtigt, eine Empfehlungsprämie oder eine andere Vergütung von uns zu erhalten, wenn: (1) eine solche Empfehlungsprämie durch Bundes-, Landes- oder lokale Gesetze oder Verordnungen in den Vereinigten Staaten, Kanada oder die Gesetze oder Verordnungen Ihrer Gerichtsbarkeit unzulässig oder eingeschränkt ist; (2) der betreffende Kunde einer solchen Prämie widerspricht oder sie verbietet; (3) die Empfehlung durch betrügerische Mittel, unter Verletzung der Bedingungen dieses Empfehlungsprogramms oder durch andere Mittel erlangt wurde, die nach unserem Ermessen mit den Werten des Empfehlungsprogramms in Konflikt stehen. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Kunden, die ein Empfehlungsgeber empfehlen kann.

3. Akzeptanz und Gültigkeit

Ein Empfehlungsgeber hat nur dann Anspruch auf eine Empfehlungsprämie, wenn er eine erfolgreiche Empfehlung ausspricht. Eine erfolgreiche Empfehlung wird akzeptiert, wenn wir feststellen, dass der Kunde (1) ein neuer potenzieller Kunde von uns ist und (2) kein bereits bestehender Kunde. Ungeachtet des Vorstehenden können wir nach unserem Ermessen entscheiden, eine Empfehlung nicht zu akzeptieren. Wir zahlen nicht mehr als eine Empfehlungsprämie für eine erfolgreiche Empfehlung für einen einzelnen Kunden. Der Referrer muss für jede qualifizierte Empfehlung einen neuen Kunden werben.

4. Empfehlungsprämie

Um eine Empfehlungsprämie gemäß dieser Vereinbarung zu erhalten, müssen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen und das Kontaktformular mit Kundeninformationen ausfüllen.

  1. Zahlungsart. Bio-ITech bestimmt den Betrag und die Art der Prämie, die dem Schiedsrichter angeboten wird. Der Schiedsrichter erhält (1) einen Geschenkgutschein eines von Bio-ITech ausgewählten Anbieters in einem von uns zu bestimmenden Betrag von maximal $100.00 US Dollar, je nach Verfügbarkeit, und (2) eine Spende an eine von uns ausgewählte Wohltätigkeitsorganisation in einem Betrag von maximal $100.00 US Dollar. Der Schiedsrichter ist dafür verantwortlich, das Verfallsdatum der Geschenkkarte zu überprüfen.
  2. Zahlungsmethode. Die Empfehlungsprämie wird innerhalb von sieben Werktagen nach einer erfolgreichen Empfehlung ausgezahlt. Der Referrer kann wählen, ob er einen Geschenkgutschein, falls verfügbar, per elektronischer Zustellung, per Post oder auf eine andere von Bio-ITech festgelegte Weise erhält.

5. Laufzeit und Beendigung

  1. Begriff. Diese Vereinbarung gilt so lange, wie Sie an dem Empfehlungsprogramm teilnehmen, bis sie beendet wird.
  2. Beendigung. Bio-ITech behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Refereree wird für jede erfolgreiche Empfehlung bis zum Datum der Kündigung bezahlt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bio-ITech weder Ihnen noch Dritten gegenüber für eine solche Beendigung haftbar gemacht werden kann.

6. Zusicherungen und Garantien

Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie (1) die Zustimmung des Kunden zur Übermittlung eines Kontaktformulars mit dessen Daten haben, (2) Ihre Teilnahme am Empfehlungsprogramm nicht im Widerspruch zu einer bestehenden Vereinbarung steht.

7. Entschädigung

Sie erklären sich damit einverstanden, Bio-ITech, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von jeglicher Haftung, Schäden, Ansprüchen, Ausgaben und Verlusten freizustellen, die sich aus (a) Ihrer Teilnahme am Empfehlungsprogramm, (b) unserer Nutzung der Kundeninformationen im Kontaktformular und (c) Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben.

8. Haftungsausschlüsse

  1. Ausschluss von Garantien. Bio-ITech gibt keine Zusicherungen oder Garantien über die Eignung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Aktualität, Sicherheit oder Genauigkeit des Empfehlungsprogramms, des Kontaktformulars und der zugehörigen Informationen. Das Empfehlungsprogramm wird "WIE BESEHEN" angeboten, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel und Nichtverletzung von Rechten.
  2. Schadenersatz und Haftungsbeschränkung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Bio-ITech, seine Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter nicht haftbar gemacht werden können, weder vertraglich noch durch unerlaubte Handlungen, verschuldensunabhängige Haftung oder anderweitig, für indirekte, strafende, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus Ihrer Teilnahme am Empfehlungsprogramm ergeben. Die Gesamthaftung von Bio-ITech ist auf den Gesamtbetrag der Empfehlungsprämie begrenzt, die der Empfehlungsgeber durch eine erfolgreiche Empfehlung für den betreffenden Kunden in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das zu einem Anspruch führt, verdient hat.

9. Allgemein

  1. Richtlinien für das Empfehlungsprogramm. Bio-ITech kann die Programmrichtlinien nach eigenem Ermessen jederzeit ändern.
  2. Abänderung. Diese Vereinbarung darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Bio-ITech geändert werden.
  3. Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der [Vereinigten Staaten von Amerika] und dem anwendbaren Bundesrecht ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Grundsätze. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit von [Vereinigte Staaten von Amerika].
  4. Ausschließlichkeit. Diese Vereinbarung begründet keinen Exklusivvertrag zwischen dem Schiedsrichter und Bio-ITech.
  5. Beziehung Parteien. Beide Parteien sind sich einig, dass zwischen Ihnen und Bio-ITech kein Joint-Venture, keine Partnerschaft, kein Arbeitsverhältnis und keine Vertretungsbeziehung als Ergebnis dieser Vereinbarung besteht.
  6. Trennbarkeit. Sollte eine oder mehrere der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, sondern diese Vereinbarung ist so auszulegen, als ob diese ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen nie enthalten gewesen wären, es sei denn, die Streichung dieser Bestimmungen würde zu einer so wesentlichen Änderung führen, dass der Abschluss der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen unzumutbar wäre.
  7. Zuweisung. Diese Vereinbarung kann nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Bio-ITech übertragen werden.
  8. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von Bio-ITech die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien.
  9. Datenverarbeitung. Bio-ITech hält sich an die geltenden internationalen, bundesstaatlichen, staatlichen, provinziellen und lokalen Gesetze, Regeln und Vorschriften und veranlasst alle Referenten, diese einzuhalten. Verordnungen, Richtlinien und Regierungsanforderungen, die derzeit in Kraft sind und in Zukunft in Bezug auf den Datenschutz, die Vertraulichkeit oder die Sicherheit von persönlichen Informationen in Übereinstimmung mit ISO27001, wie in der Datenschutzpolitik von Bio-ITech beschrieben, in Kraft treten.

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