Bio-ITech B.V. Programm Bedingungen und Konditionen

Als Nutzer unseres Anmeldung elabnext.com können Sie eine Entschädigung für die Empfehlung eines anderen Nutzers nach dem Prinzip "Mitglied-gegen-Mitglied" erhalten. Sie erhalten einen Gutschein über fünfzig Euro und wir werden spenden Sie einen Betrag von fünfzig Euro an eine von uns ausgewählte Wohltätigkeitsorganisation für jeden neuen Nutzer, den Sie werben. Um an unserem Mitglied-werben-Mitglied-Prinzip teilzunehmen, müssen Sie den folgenden Bedingungen zustimmen. 

Artikel 1 - Allgemeines  

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist bei der Handelskammer unter der Nummer 53765273 eingetragen und hat ihren Sitz in der Kieler Bocht 9E (9723 JA) in Groningen, im Folgenden als "Eigentümer der Plattform". Der Eigentümer der Plattform ist der Anbieter der Anwendung, die der Nutzer nutzen kann. 

Der Nutzer muss diese Bedingungen akzeptieren, bevor er eine Entschädigung beantragen kann. Der Plattformbetreiber rät jedem, der die Anwendung nutzt, die Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, falls sich Änderungen ergeben. 

Diese Bedingungen sollten im Sinne dieser Bedingungen bewertet und ausgelegt werden. 

Artikel 2 - Begriffsbestimmungen 

  1. Neues Mitgliedein Dritter ("Wissenschaftler"), der dem Plattformbetreiber durch die Vermittlung des Nutzers vorgestellt wurde. Dieses neue Mitglied muss ein zahlender Nutzer sein. 
  2. Entschädigungder Lohn im Sinne von Artikel 7:425 und 7:426 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, den der Nutzer pro Registrierung eines neuen Mitglieds auf Antrag des Plattformbetreibers erhält, wie in Artikel 8 dieses Vertrags angegeben. 
  3. Benutzerelabnext.com: ist Auftragnehmer im Sinne von Artikel 7:425 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Nutzer der Software von elabnext.com. 
  4. Dritte Parteien: Eine natürliche Person, die in Ausübung ihres Berufes handelt und noch keine Dienstleistung des Plattformbetreibers in Anspruch genommen hat. 
  5. Dienst: Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für die Anwendung des Plattformbetreibers, die elabnext.com heißen soll. 
  6. VereinbarungDiese Programmbedingungen enthalten die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, die von den Vertragsparteien durch eine elektronische Zustimmung genehmigt wurden. 
  7. AnmeldungEin Vertrag (der die Bereitstellung des Dienstes durch den Plattformbetreiber an Dritte umfasst) gilt als zwischen Parteien geschlossen im Sinne von Artikel 7:426 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. 
  8. Anmeldung: die Anwendung des Plattformbetreibers, die aufgerufen werden soll: www.elabnext.com. 

Artikel 3 - Dauer des Abkommens 

  1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt am 01.01.2024. 
  2. Handelt es sich bei dem Nutzer um eine natürliche Person, so endet der Vertrag automatisch mit dem Tod des Nutzers. 
  3. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden. 
  4. Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag aus einem dringenden Grund, der der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen ist, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine der Parteien in Zahlungsschwierigkeiten gerät, der Konkurs beantragt wird oder das jeweilige Unternehmen durch Liquidation oder auf andere Weise als durch Zusammenschluss oder Umstrukturierung des Unternehmens endet. Ebenso ist der Plattformbetreiber berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Nutzer über einen Zeitraum von zwei Monaten keine Kunden beliefert hat. 
  5. Bei Beendigung des Vertrages aus einem der in Absatz 4 genannten Gründe hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine noch zu zahlende Entschädigung. 

Artikel 4 - Gegenstand des Abkommens 

  1. Die Parteien verpflichten sich, die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen gewissenhaft zu erfüllen. 
  2. Der Nutzer arbeitet außerhalb eines Arbeitsverhältnisses und in voller Unabhängigkeit. Der Nutzer vermittelt lediglich das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Plattformbetreiber und Dritten zur Erbringung einer Dienstleistung durch den Plattformbetreiber. Der Nutzer erhält eine Vergütung für jede Registrierung, die durch seine Vermittlung mit einem neuen Mitglied zustande gekommen ist. 
  3. Der Nutzer hat Anspruch auf Entschädigung für alle Registrierungen neuer Mitglieder auf der Anwendung des Plattformbetreibers durch den Nutzer. Der Anspruch auf Entschädigung verfällt nicht mit der Zeit. 

Artikel 5 - Geltungsbereich des Abkommens 

  1. Die Vereinbarung zwischen dem Betreiber der Plattform und dem Nutzer ist nicht exklusiv. Dies bedeutet, dass der Plattformbetreiber auch selbst an Dritte herantreten kann, um seine Dienste anzubieten. Der Plattformbetreiber hat das Recht, neben dem Nutzer auch anderen Dritten in irgendeiner Weise zu gestatten, seine Dienste direkt oder indirekt Dritten anzubieten, zu verkaufen oder anderweitig zum Verkauf zu bringen, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung. 
  2. Es steht dem Nutzer frei, auch für andere Parteien zu vermitteln. 

Artikel 6 - Pflichten des Nutzers 

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die Aktivitäten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchzuführen. Jede Entschädigung dafür wird durch die Entschädigung gemacht werden. 
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, sich in keiner Weise negativ über die Leistungen, Mitarbeiter und alle sonstigen Verhältnisse des Plattformbetreibers zu äußern. 
  3. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, das Logo oder den Markennamen des Plattformbetreibers in seinen Äußerungen zu verwenden oder sich in sonstiger Weise als Plattformbetreiber, Teil des Plattformbetreibers oder Angestellter des Plattformbetreibers darzustellen, ohne eine schriftliche Genehmigung des Plattformbetreibers einzuholen. Der Plattformbetreiber hat jederzeit das Recht, seine Erlaubnis zur Verwendung des Logos oder des Markennamens des Plattformbetreibers ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, ohne dass der Nutzer einen Anspruch auf irgendeine Entschädigung hat. 
  4. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Plattformbetreibers Dritte mit der Durchführung dieses Vertrages zu beauftragen.

Artikel 7 - Pflichten des Plattformbetreibers 

  1. Der Plattformbetreiber ist verpflichtet, den Nutzer zu informieren, wenn sich ein neues Mitglied über den Nutzer registriert hat. 
  2. Kommt keine Vereinbarung zwischen einem neuen Mitglied und dem Plattformbetreiber zustande, erhält der Nutzer keine Entschädigung. 
  3. Der Betreiber der Plattform ist nicht verpflichtet, alle neuen Mitglieder als neue Nutzer zu akzeptieren. 

Artikel 8 - Entschädigung 

  1. Der Nutzer erhält eine Vergütung für das Werben von neuen Mitgliedern auf der Anwendung des Plattformbetreibers. Diese Entschädigung beträgt maximal 50 Euro in Form eines Gutscheins und einer Spende von 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung nach Wahl des Plattformbetreibers pro Neumitglied. 
  2. Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt einen Monat nach der Registrierung des neuen Mitglieds durch den Nutzer. 
  3. Der Nutzer muss dem Betreiber der Plattform seine (E-Mail-)Adresse mitteilen, bevor er eine Entschädigung erhält. 

Artikel 9 - Vertraulichkeit 

  1. Der Plattformbetreiber und der Nutzer sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln, einschließlich der technischen und kommerziellen Informationen, die sie von der anderen Partei während der Durchführung dieses Vertrages erhalten haben. 
  2. Ist der Plattformbetreiber verpflichtet, vertrauliche Informationen an einen gesetzlich oder gerichtlich bestimmten Dritten weiterzugeben und kann er sich nicht auf ein Geheimhaltungsrecht berufen, und erfolgt die Weitergabe aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung, haftet der Plattformbetreiber nicht für Schäden und der Nutzer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen. 
  3. Der Plattformbetreiber erlegt diese Geheimhaltungspflicht auch den von ihm beauftragten Dritten auf. 
  4. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen. 

Artikel 10 - Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Für diese Vereinbarung gelten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Artikel 11 - Haftung 

  1. Der Plattformbetreiber haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Nutzer. 
  2. Sofern der Haftungsausschluss gerichtlich aufgehoben wird, ist die Haftung des Plattformbetreibers in diesem Fall auf den Höchstbetrag der Entschädigung beschränkt, die der Plattformbetreiber in dem Monat vor dem schadensverursachenden Ereignis geschuldet hat. Eine Haftung für mittelbare Schäden (wie Folgeschäden, entgangener Umsatz und Gewinn, Datenverluste und immaterielle Schäden) besteht in keinem Fall. 

Artikel 12 - Personenbezogene Daten 

  1. Der Plattformbetreiber geht mit den (personenbezogenen) Daten der Nutzer, die die Anwendung nutzen, sorgfältig um. 
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erbringung der Leistungen des Plattformbetreibers. Der Plattformbetreiber wird keine personenbezogenen Daten für andere Zwecke verarbeiten. 
  3. Wenn der Plattformbetreiber aufgrund der Art des angebotenen Dienstes verpflichtet ist, für die Sicherheit der Informationen zu sorgen, wird diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau entsprechen, das in Anbetracht des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. 

Artikel 13 - Schlussbestimmungen 

  1. Die Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, können ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Nutzers nicht auf Dritte übertragen werden. 
  2. Die Tatsache, dass eine der Vertragsparteien die strikte Einhaltung einer der vertraglichen Verpflichtungen nicht verlangt, ist nicht als stillschweigender Verzicht auf die vertraglichen Rechte zu verstehen, die dieser Vertragspartei nach dem geltenden Abkommen zustehen, und hindert sie nicht daran, auch später noch die strikte Einhaltung der betreffenden Bestimmungen oder anderer Bestimmungen dieses Abkommens zu verlangen. 
  3. Der Nutzer wird dem Plattformbetreiber jede Änderung relevanter Daten mindestens 14 Tage vor dem Datum der Änderung mitteilen. 

Artikel 14 - Streitigkeiten 

  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht. 
  2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nichtig oder unverbindlich erweisen, bleiben die Parteien an die übrigen Bestimmungen gebunden. Die Parteien werden die nichtige(n) und/oder unverbindliche(n) Bestimmung(en) durch eine verbindliche Bestimmung ersetzen, deren Anwendungsbereich der zu ersetzenden Bestimmung(en) im Rahmen dieser Vereinbarung so ähnlich wie möglich ist. 
  3. Bei Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das Gericht der Nordniederlande, Standort Groningen, zuständig. 
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